Unterrichtsvertrag/Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) des Unterrichtsvertrags gelten für sämtliche zwischen der Tanzschule STUDIO A (Unterrichtsräume: Hochstraße 7, 64283 Darmstadt) bzw. der Inhaberin Annika Bock (Geschäftsadresse: Goethestraße 17, 64285 Darmstadt) und dem Vertragsnehmer geschlossene Verträge.

Für die Anmeldung zu einem Tanzkurs bzw. zu einem unbefristeten Tanzkurs muss der Vertragsnehmer diese Vertragsbestimmungen (AGB) akzeptieren. Mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars auf der Internetseite www.tanzstudioa.de bzw. www.annika-may.com werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.

Die Vertragsbestimmungen (AGB) des Unterrichtsvertrags können auf der Website www.tanzstudioa.de bzw. www.annika-may.com eingesehen und abgerufen werden.

 

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen dem Tanzstudio und dem Vertragsnehmer ist die Erbringung von Dienstleistungen gemäß der Kursbeschreibung des gebuchten Kurses. Die Kursteilnahme ist nicht übertragbar.

Die genaue Dauer eines Kurses, die konkreten Termine, die Inhalte sowie die Kursgebühren ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Kurses zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.

 

3. Anmeldung

Mit Absenden des Online-Anmeldeformulars wird vom Vertragsnehmer eine verbindliche Anmeldung für das ausgewählte Kursangebot abgegeben. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Betrages. Nach der Anmeldung steht dem Kunden das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Hat der Kunde innerhalb dieser Frist bereits am Unterricht teilgenommen, kann vom Widerrufsrecht nicht Gebrauch gemacht werden.

Der Unterrichtsvertrag kommt nach Bestätigung in Textform durch das Tanzstudio zustande. Sind für eine im Stundenplan angebotene Kurs zu wenige Anmeldungen eingegangen, behält sich das Tanzstudio vor, diese Stunde abzusagen bzw. erst nach ausreichender Anmeldung umzusetzen. Bis dahin entstehen für den Vertragsnehmer keine Kosten, die Anmeldung ist nur schwebend wirksam, bis der gewünschte Kurs angeboten werden kann und bedarf hiernach einer erneuten schriftlichen Bestätigung durch den Vertragsnehmer.

Der Teilnehmende bzw. dessen gesetzliche Vertretung ist verpflichtet, etwaige Änderungen der persönlichen Daten, die zur Durchführung des Unterrichtsvertrages erforderlich sind (bspw. Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc.), umgehend der Studioleitung mitzuteilen.

 

4. Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühren werden bei Abonnementkund:innen am Monatsanfang per Lastschrift/über die jeweils vom Vertragsnehmer gewählten Zahlungsart eingezogen/beglichen. Der Vertragsnehmende hat Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Die bei Rücklastschriften verursachten Bearbeitungs- und Mahngebühren gehen zu Lasten des Vertragsnehmenden. Kontoänderungen sind mindestens zwei Wochen vor Monatsende schriftlich mitzuteilen.

Während der allgemeinen Schulferien des Landes Hessen und an gesetzlichen Feier- und sogenannten Brückentagen ist das Tanzstudio geschlossen und es findet kein Unterricht statt. Die Entrichtung der monatlichen Kursgebühren wird hierdurch nicht ausgesetzt (der Unterrichtsausfall wurde bereits in der Festlegung der Unterrichtsgebühren berücksichtigt). Allerdings können hier Proben und Nachholunterricht stattfinden.

Die Kursgebühr wird auch dann fällig, wenn der:die Teilnehmer:in den Unterricht nicht besucht. Es besteht kein Recht auf Minderung oder Rückerstattung der Kursgebühren.

Es gelten die bei Abschluss des Vertrages jeweils gültigen Preise. Die Schule behält sich das Recht vor, den Monatsbeitrag mit Vorankündigung anzupassen. Eine Preiserhöhung wird in Textform mindestens 2 Monate vorher mitgeteilt. Vertragsnehmende haben binnen eines Monats nach Erhalt dieser Mitteilung die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Eintritts der Preiserhöhung.

Einzelstunden, Stundenpässe und Kurs-Specials können über die eigens gewählte Zahlungsart im Voraus der Stunde auf der Website des Tanzstudios online erworben werden. Es gelten die zum Zeitpunkt des Kaufes angegebenen Einlösebedingungen und die Regelungen unter Punkt 16 (Stundenpässe) bzw. 17 (Kurs-Special) in diesen AGB.

Es wird gemäß §19 Abs.1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben.

 

5. Kündigung und Pausierung

Die Kündigung dieses Vertrages bedarf stets der Schriftform. Sie ist zulässig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende innerhalb der ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit. Nach 24 Monaten verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Schule. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter.

Lediglich bei zwingenden Gründen wie einer lang andauernden Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Unterricht verhindert, kann die Schule einer Beendigung des Unterrichtsvertrages ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zustimmen, sofern die Verhinderung glaubhaft gemacht wurde (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests).

Pausierungen des Unterrichtsvertrages sind nicht vorgesehen, können jedoch in Einzelfällen, welche mit den obig genannten zwingenden Kündigungsgründen Ähnlichkeit haben, mit der Studioleitung vereinbart werden. Solche Absprachen benötigen immer der Schriftform.

 

6. Ausschluss vom Unterricht und Vertragskündigung von Studioseite

Der Vertrag ist durch die Studioleitung jederzeit fristlos kündbar, falls trotz Mahnung,

  • der Vertragsnehmende wiederholt mit den monatlichen Zahlungen im Rückstand ist bzw. das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, um die Unterrichtsgebühren einzuziehen

  • der:die Teilnehmer:in innerhalb der Studioräume oder bei Studioaktivitäten den Anordnungen der Studioleitung bzw. der Lehrkräfte nicht Folge leistet oder die Studioordnung missachtet

  • der:die Teilnehmer:in innerhalb oder außerhalb der Studioräume gegen die künstlerischen und geschäftlichen Interessen der Studioleitung und der Lehrkräfte verstößt.

Darüber hinaus behält sich die Studioleitung vor, potenzielle Teilnehmer:innen vor Abschluss des Unterrichtsvertrages nicht zum Unterricht zuzulassen.

Das Tanzstudio ist berechtigt, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderem wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden keine Kursgebühren eingezogen bzw. bei schon getätigter Vorauszahlung zurückerstattet.

Auch ein unvorhersehbares Ereignis, welches das Tanzstudio zur sofortigen Schließung zwingt (wie beispielsweise der Verlust der Unterrichtsräume), kann zur fristlosen Auflösung der Unterrichtsverträge führen.

 

7. Änderung der Leistungen

Die Studioleitung ist berechtigt, Änderungen des Stundenplanes, betreffend der Unterrichtszeit, des Unterrichtsortes (Raum Darmstadt) sowie der eingesetzten Lehrkräfte vorzunehmen oder neu festzulegen. Auch ein Wechsel der Art und Weise, wie Unterricht erteilt wird (beispielsweise der Wechsel zu Online-Unterricht), kann (auch kurzfristig) vorgenommen werden. Hieraus ergibt sich keine Minderung des Monatsbeitrages oder ein Sonderkündigungsrecht.

Ausgefallene Unterrichtsstunden, die auf Versäumnisse des Tanzstudios zurückzuführen sind, werden versucht nachzuholen. Ein Anspruch auf Minderung des Monatsbeitrages besteht jedoch nicht. Die Nachholstunden können in Zeit, Ort, Art- und Weise von denen im Stundenplan der ursprünglichen Stunde festgelegten Parametern abweichen. So können Nachholstunden beispielsweise auch in Ferienzeiten und/oder gesetzliche Feiertage fallen.

 

8. Aufsicht und Haftung

Jede Haftung der Studioleitung oder der Lehrkräfte wird ausgeschlossen, solange nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Lehrkraft hat eine auf die Unterrichtszeit beschränkte Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich von Stundenbeginn mit Betreten des Tanzsaales bis hin zum Ende der Stunde mit Verlassen des Tanzsaales. Außerhalb dieser Zeiten ist selbst für die Aufsicht Sorge zu tragen. Von Kindern, die nicht selbständig zur Toilette gehen können oder ähnliche Assistenz benötigen, muss außerdem auch während der gesamten Unterrichtszeit ein Erziehungsberechtigter oder Vertreter in den Schulräumen anwesend sein, um das Kind hierbei zu begleiten. 

Das Tanzstudio haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigungen von Wertgegenständen oder Sachen der Teilnehmer:innen.

 

9. Verantwortlichkeit der Teilnehmer:innen

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmer:innen sind verpflichtet, das Lehrpersonal und die Studioleitung über vorhandene Verletzungen bzw. ihren gesundheitlichen Zustand zu informieren.

Den Anordnungen der Studioleitung und des Lehrpersonals ist Folge zu leisten. Dies inkludiert auch die Anerkennung der Studioordnung.

Ob die Teilnahme am Kurs mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, haben die Teilnehmer:innen selbst zu entscheiden.  Gegebenenfalls sollte dies unter Hinzuziehen fachkundigen ärztlichen Rates geschehen.

Sachbeschädigung in Studioräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

 

10. Nutzungsrechte Bild- und Videomaterial

Der Vertragsnehmende oder bei minderjährigen Teilnehmenden dessen gesetzlicher Vertreter erlaubt der Tanzstudio die unentgeltliche Nutzung an den Bild- und Videoaufnahmen seiner selbst oder des von ihm vertretenen minderjährigen Teilnehmenden, welche vom Studio selbst oder von dieser eingesetzten Vertretern getätigt werden. Diese Nutzungsrechte inkludieren u. a. auch die Veröffentlichung auf den Internetauftritten der Studios. Eine Weiterverwendung dieser Aufnahmen durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Ist der:die Vertragnehmer:in nicht einverstanden, so muss dies schriftlich der Studioleitung mitgeteilt werden. Nimmt der:die Teilnehmer:in jedoch an Auftritten, Shows oder vergleichbaren öffentlichen Vorführungen teil, gilt die Erlaubnis automatisch als erteilt.

 

11. Urheberrecht

Im Unterricht erlernte Übungen, Schrittfolgen und Choreografien, auch wenn diese für Aufführungen verwendet werden, sind geistiges Eigentum der Tanzschule und dürfen nicht ohne Genehmigung aufgeführt oder weitergegeben werden. Film- oder Fotoaufnahmen während des Unterrichts und bei Aufführungen sind ohne vorherige Genehmigung durch die Studioleitung ausnahmslos verboten.

 

12. Bekleidung

Tanz- und Ballettbekleidung sowie passendes Schuhwerk sind entsprechend der Vorgabe des Studios bzw. des Lehrpersonals auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

13. Aufführungen und Wettbewerbe

Das Tanzstudio setzt sich zum Ziel, ihren Kursteilnehmer:innen Bühnenerfahrung zu ermöglichen. Hierfür anfallende Kosten, wie Eintritts- und Startgelder, Anfahrtskosten, Kosten für Kostüme oder Teamkleidung werden rechtzeitig mitgeteilt, aufgeschlüsselt und sind nach Bestätigung durch die Vertragsnehmer selbst zu tragen.

Die Teilnahme an Aufführungen und ähnlichen Aktivitäten ist freiwillig. Eine Anmeldung zur Aufführung und die Einwilligung zur Übernahme der damit verbundenen Kosten ist jedoch immer verbindlich. Eine Verhinderung oder ein Rücktritt, nach vorausgegangener Anmeldung, entbindet nicht von der Kostenübernahme.

Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Kursteilnehmer:innen (beispielsweise Versäumnis von Unterricht und Proben oder Unwille zur produktiven Mitarbeit im Unterricht) kann zu einem Ausschluss für diesen Auftritt seitens der Tanzschule führen. Bis dahin entstandene Kosten können nicht zurückerstattet werden.

Ein grundsätzliches Anrecht zur Teilnahme an Auftritten und Wettbewerben besteht nicht. Der Studioleitung und dem Lehrpersonal steht es frei zu entscheiden, welche Kursteilnehmer:innen an geplanten Auftritten teilnehmen oder nicht teilnehmen können. Diese Entscheidungen werden mit Bedacht und im Hinblick auf das Engagement der Kursteilnehmer:innen getroffen.

14. Datenschutz

Das Studio erhebt und verarbeitet Daten. Unsere Datenschutzverordnung ist auf der Website des Tanzstudios zu finden.

 

15. Hygienevorschriften

Das Studio behält sich das Recht vor, Hygienevorschriften, die über die offiziellen Vorgaben der Bundesregierung bzw. Bundesländerregierungen hinausgehen, zu implementieren und durchzusetzen. Hierunter kann beispielsweise das Einhalten regelmäßiger Lüftungsperioden oder auch das verpflichtende Tragen von Schutzmasken gehören. Teilnehmer:innen die den Vorgaben nicht nachkommen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein Recht auf Minderung des Monatsbeitrages entsteht hierdurch nicht.

 

16. Ergänzende Regelungen für Stundenpass-Kunden

16.1. Stundenpässe, die zur Teilnahme an fünf Unterrichtsstunden berechtigen, sind ab Teilnahme an der ersten Stunde zwei Monate gültig. Sind Feiertage oder Ferien in diesem Zeitraum, verlängert sich der Gültigkeitszeitraum entsprechend.

16.2. Die erste Unterrichtsstunde muss, ab Kaufdatum, in einem Zeitraum von 3 Monaten angetreten werden.

16.3. Werden die genannten Fristen aus 16.1 und 16.2 nicht eingehalten, verliert der Stundenpass seine Gültigkeit.

16.4. Sollte der:die Teilnehmer:in im Gültigkeitszeitraum längerfristig erkranken, gelten die Bestimmungen aus Punkt 5 dieser Vertragsbestimmungen.

16.5. Stundenpässe sind personengebunden und nicht übertragbar.

17. Ergänzende Regelungen für Kurs-Specials

17.1. Mit Absenden des Anmeldeformulars verpflichtet sich der:die Kunde:in zur Zahlung des angegebenen Kurspreises.

17.2. Der Kauf eines Kurs-Specials berechtigt ausschließlich zur Teilnahme am erworbenen Kurs-Special.

17.3. Sind Teilnehmer:innen an Terminen des Kurses verhindert, entbindet dies nicht von der Zahlung des kompletten Kurspreises. Auch bei längerfristiger Krankheit kann der Kaufpreis nicht zurückerstattet werden. Punkt 5 dieser Vertragsbestimmung greift nicht bei Kurs-Specials.

17.4. Das Kurs-Special findet nur statt, wenn die vom Studio A festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Somit kann das Kurs-Special auch noch kurzfristig abgesagt werden. Es entstehen für die angemeldeten Teilnehmer:innen bis dahin keine Kosten.

17.5. Sollte eine Kursstunde nicht wie geplant stattfinden können (z.B. bei Krankheit der Lehrkraft), ist das Studio berechtigt Änderungen in Bezug auf die Lehrkraft vorzunehmen und eine entsprechende Vertretung einzusetzen. Auch kann es in diesem Fall zur Bekanntgabe eines Nachholtermin kommen. Es wird versucht, diesen Termin mit möglichst allen Teilnehmer:innen abzustimmen. In beiden Szenarien ergibt sich kein Recht auf Minderung des Kurspreises.

17.6. Die Teilnahme am gebuchten Kurs-Special ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.

 

18. Schlussbestimmungen

Mündliche Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ihrer Wirksamkeit unbedingt der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen/Vertrags ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Der:die Vertragsnehmer:in hat von den Unterrichtsbedingungen Kenntnis genommen. Er erkennt die Vertragsbedingungen in allen Punkten für ihn als verbindlich an. Für den Fall, dass er selbst nicht am Unterricht teilnimmt, gilt der:die minderjährige Teilnehmer:in, der für ihn:sie am Unterricht teilnimmt, als Erfüllungsgehilfe des Vertragsnehmers.